Wir beraten und vertreten Sie gegenüber Behörden und Gerichten in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten. Unser Tätigkeitsschwerpunkt sind hierbei die besonderen Probleme von Ausländerinnen und Ausländern bei der Inanspruchnahme von Sozialleistungen wie Leistungen vom Jobcenter (Hartz IV / ALG II), Leistungen vom Sozialamt (Grundsicherung, Asylbewerberleistungsgesetz), Kindergeld, Erziehungsgeld, Unterhaltsvorschussleistungen, BAFöG etc.
Häufig entscheidet der Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Aufenthaltsgestattung, Freizügigkeitsbescheinigung, Duldung) darüber, ob Sie soziale Leistungen erhalten können oder nicht:
Die Ansprüche auf Sozialleistungen sind für Ausländerinnen und Ausländer gegenüber den Ansprüchen von deutschen Staatsangehörigen ganz erheblich eingeschränkt. Was ein deutscher Staatsangehöriger beanspruchen kann, ist bei Ausländerinnen und Ausländern häufig nur eine Ermessensleistung, manchmal auch ganz ausgeschlossen.
Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen von Sozialämtern, Arbeitsämtern und anderen Sozialbehörden haben häufig zu wenig Kenntnis von den schwierigen Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes. Dies führt nicht selten dazu, dass Sozialleistungen nicht bewilligt werden, die dem Antragsteller eigentlich zustehen.
Hinzu kommt, dass das deutsche Sozialrecht überlagert wird vom europäischen Recht und sehr vielen zwischenstaatlichen Sozialabkommen.
Wir stehen Ihnen mit anwaltlichem Rat oder Beistand in allen sozialrechtlichen Angelegenheiten zur Seite.
