Das internationale Privatrecht (IPR) umfasst die Gesamtheit der Rechtsnormen, die privatrechtliche Rechtsbeziehungen (Personenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Vertragsrecht, Gesellschaftsrecht usw.) mit internationalem Charakter regeln. Das IPR beantwortet hauptsächlich folgende Fragen:
Welches nationale Recht ist anwendbar?
Welches Gericht ist zuständig?
Unter welchen Bedingungen kann ein Entscheid, der in einem Staat gefällt wurde, in einem anderen Staat anerkannt und vollstreckt werden?
Besonders für den Praktiker sind die beiden letzten Fragen von entscheidender Bedeutung.
Ich berate Sie in allen Fragen zum Internationales Privatrecht (IPR).
