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Visumsverfahren

Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist die Vertretung im Visumsverfahren (Einreiseverfahren). Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Fragen im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung so wie in allen anderen Einreisefällen, zum Beispiel zum Zwecke des Studiums oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Wir vertreten Sie dabei sowohl gegenüber der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) als auch gegenüber der Ausländerbehörde in Deutschland, die bei längerfristigen Aufenthalten vor der Einreise ihre Zustimmung geben muss.

Das Aufenthaltsgesetz verlangt, dass grundsätzlich jeder Ausländer vor der Einreise nach Deutschland ein Visum bei der deutschen Auslandsvertretung einholen muss. Ausnahmen gibt es für Staatsangehörige bestimmter Staaten, die für Besuchsaufenthalte von bis zu drei Monaten visumsfrei einreisen dürfen.

Gegen die Ablehnung eines Visums durch die deutsche Auslandsvertretung kann geklagt werden. Für diese Klagen auf Erteilung eines Visums ist bundesweit einheitlich das Verwaltungsgericht Berlin zuständig. Denn die in Visumsangelegenheiten beklagte Bundesrepublik Deutschland wird durch das Auswärtige Amt vertreten, welches seinen Sitz in Berlin hat.

In geeigneten Fällen kann gegen die Ablehnung eines Visums durch die Auslandsvertretung auch ein sog. Remonstrationsverfahren durchgeführt werden. Dies ist einem Widerspruch ähnlich. Dann muss nicht sofort vor dem Gericht geklagt werden. Das Remonstrationsverfahren führt in einigen Fällen dazu, dass die Botschaft bzw. das Konsulat seine Auffassung noch ein mal ändert und doch das Visum erteilt. Bleibt es bei der Ablehnung, so kann die Klage beim Verwaltungsgericht Berlin eingereicht werden. Hierbei ist unbedingt die Klagefrist zu beachten.

Wenn Sie anwaltlichen Rat oder Beistand in einer Visumsangelegenheit benötigen, nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf.


Verwaltungsgericht Berlin


Für Klagen auf Erteilung eines Visums ist bundesweit einheitlich das Verwaltungsgericht Berlin zuständig. Aufgrund des dortigen Geschäftsverteilungsplans sind fast alle Richter des Verwaltungsgerichts Berlin - es gibt dort 37 Kammern! - auch mit Visumsverfahren befasst.
Wir sind seit langen Jahren im Ausländerrecht tätig und kennen die Rechtsprechung der einzelnen Kammern "unseres" Verwaltungsgerichtes in Berlin so wie die Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichtes Berlin-Brandenburg.

28.06.2009 20:10
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