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Daueraufenthalt

Die Niederlassungserlaubnis ist eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis. Seit 2005 wird die unbefristete Aufenthaltserlaubnis als Niederlassungserlaubnis bezeichnet. Eine Niederlassungserlaubnis kann unter bestimmten Voraussetzungen beantragt werden. Je nach dem, welchen befristeten Aufenthaltstitel Sie innehaben, können die Voraussetzungen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis unterschiedlich sein.

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26.06.2009 22:20
Duldung

Die Duldung (meistens eine grüne Bescheinigung mit Bild) ist kein Aufenthaltstitel. Sie ist definiert als „Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung". Das bedeutet, dass eine Abschiebung entweder aus rechtlichen Gründen nicht erfolgen darf (z.B. wegen Familienangehörigen in Deutschland) oder derzeit aus tatsächlichen Gründen nicht erfolgen kann (z.B. kein Pass vorhanden oder kein Flug verfügbar).

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26.06.2009 23:35
Einbürgerung

Das Verfahren zur Erlangung der deutschen Staatsangehörigkeit und eines deutschen Passes wird in Berlin bei den Bezirksämtern (Einbürgerungsbehörden) geführt, im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung vor dem Verwaltungsgericht. Die Staatsangehörigkeit ist die rechtliche Eigenschaft, einem bestimmten Staat anzugehören. Sie begründet Rechte und Pflichten zwischen dem Bürger und dem Staat

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27.06.2009 22:50
Familiärer Aufenthalt

Für Ehegatten, eingetragene Lebenspartner und minderjährige Kinder von Deutschen gibt es eine Reihe von Rechtsansprüchen auf Familiennachzug. Beim Nachzug zu ausländischen Familienangehörigen sind die Voraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis in aller Regel strenger. So ist es regelmäßig erforderlich, dass der Lebensunterhalt aus eigener Erwerbstätigkeit gesichert ist.

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28.06.2009 19:30
Studiumsaufenthalt

Das Verfahren für ein Visum zum Studium in Deutschland ist komplex: Sie benötigen auf der einen Seite einen Studienplatz und für den Studienplatz aber auch ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis. Hierbei kann es auch um studienvorbereitende Hochschulkollegs und Sprachkurse, Aufbaustudiengänge oder ein Promotionsstudium gehen.

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28.06.2009 19:50
Visumsverfahren

Ein Schwerpunkt unserer anwaltlichen Tätigkeit ist die Vertretung im Visumsverfahren (Einreiseverfahren). Wir beraten und vertreten Sie gerne in allen Fragen im Zusammenhang mit der Familienzusammenführung so wie in allen anderen Einreisefällen, zum Beispiel zum Zwecke des Studiums oder zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit. Wir vertreten Sie dabei...

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28.06.2009 20:15
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