Recht wird immer komplexer. Daher ist eine Schwerpunktsetzung für den Anwalt unerlässlich. Ich habe mich auf das Ausländer- und Familienrecht, das Internationale Privatrecht und auf das Sozialrecht spezialisiert. Es kann jedoch sein, dass sich bei der Bearbeitung Ihres Falles Fragen stellen, die aus einem anderen Rechtsgebiet stammen. In diesem Fall ziehe ich Kooperationspartner hinzu und wir arbeiten den Fall gemeinsam.
Im folgenden finden Sie nähere Informationen zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten:
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